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Kosten Brackets Spange

Kosten/ Investition

Gesetzlich Versicherte

Bei einem Behandlungsbeginn vor dem vollendeten 18. Lebensjahr ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von der Einstufung in eine sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) abhängig. So trägt die GKV die Gesamtkosten für die Behandlung, wenn der Anfangsbefund einen Schweregrad von mindestens KIG 3 ergibt. Bei Patienten mit KIG 1 oder KIG 2 liegen auch Zahn- oder Kieferfehlstellungen vor, welche aus medizinischer Sicht oftmals eine Korrektur erforderlich machen. Diese werden aber nicht als behandlungsbedürftig im Sinne des GKV-Leistungskataloges angesehen und müssen daher selbst finanziert werden. Die Höhe der Behandlungskosten lässt sich dabei nicht pauschal beziffern. Sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig und setzt zur genaueren Berechnung eine Anfangsdiagnostik voraus.

Bei diagnostizierter KIG 3 bis 5 werden die gesamten Kosten der Behandlung durch die GKV getragen, wobei die Eltern während der Behandlung vorerst einen Anteil von 20 % (10 % bei jedem weiteren, zeitgleich zu behandelnden Geschwisterkind) der im Quartal anfallenden Kosten selbst zahlen müssen. Dieser „Eigenanteil“ wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet, wenn die Abschlussbescheinigung mit allen Rechnungen bei der GKV eingereicht wurde. Bitte heben Sie zu diesem Zweck die Ihnen gestellten Rechnungen gut auf.

Nach dem Anspruch der gesetzlichen Krankenkassen werden lediglich „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Leistungen und Materialien (Schulnote: 4) übernommen. Um die Behandlung  entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft ästhetischer, angenehmer und schonender zu gestalten, bieten wir Ihnen darüber hinaus gerne verschiedene sogenannte „außervertragliche Leistungen“ (AVL) an. Hierzu zählen neben zahnfarbenen oder selbstligierenden Brackets, superelastisches Bogenmaterial, die Glattflächenversiegelung der Zähne oder die Rezidivprophylaxe mittels Lingualretainer. Wir beraten Sie gerne diesbezüglich ausführlich in unserer Praxis.

Zusatzversicherung

Manchmal lohnt sich für gesetzlich-versicherte Patienten eine sogenannte Zusatzversicherung abzuschließen, welche die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ganz oder teilweise übernimmt. Dabei ist ein genauer Vergleich der verschiedenen angebotenen Verträge empfehlenswert.

Privat Versicherte

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung werden zumeist – unabhängig vom Patientenalter - von der Versicherung übernommen, sofern eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit besteht. Bitte prüfen Sie Ihren individuellen Versicherungsvertrag und informieren sich bezüglich eventueller Einschränkungen bei der Kostenübernahme.

Steuern

Eine kieferorthopädische Behandlung kann bei der Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Da so der Freibetrag relativ schnell überschritten wird, können die Kosten dann steuerlich geltend gemacht werden.

Finanzierung/ Ratenzahlung

Während der kieferorthopädischen Behandlung erfolgt die Abrechnung vierteljährig, wobei genau die Leistungen abgerechnet werden, welche in dem Quartal erbracht wurden. Gerne bieten wir Ihnen auch eine individuelle, zins- und gebührenfreie Finanzierung Ihrer Behandlung an. Bitte sprechen Sie uns einfach dahingehend an.

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